Aktuell | Krankenkassenprämie 2025
09.03.2025
Die Krankenkassenprämien für das Jahr 2025 sind nun bekannt, und eine Erhöhung ist festzustellen. Die definitiven Prämien wurden Ende September veröffentlicht. Ein Krankenkassenwechsel ist weiterhin möglich, um die Kostensteigerung zu begrenzen. Kontaktieren Sie uns gerne!
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Allgemeine Information | Bilanz 2023 der Krankenversicherungen: Leistung und Stabilität 20.01.2025
Trotz eines komplexen geopolitischen Umfelds und tariflicher Erhöhungen infolge der Auswirkungen von COVID-19 haben alle Versicherungsgesellschaften ihre Aufgabe erfolgreich erfüllt. Im Jahr 2023 konnten die Krankenversicherungen eine aussergewöhnliche Resilienz unter Beweis stellen, indem sie einen wirksamen Versicherungsschutz gewährleisteten und gleichzeitig finanzielle Stabilität aufrechterhielten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Krankenkassenvergleich wünschen.
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Aktuell | Krankenkassenprämien 2025
05.03.2025
Die Krankenkassenprämien für 2025 sind nun endlich bekannt, und eine Erhöhung ist deutlich spürbar. Die definitiven Tarife wurden Ende September veröffentlicht. Es bleibt noch Zeit, die Krankenkasse zu wechseln, um die Prämienerhöhungen zu begrenzen.
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Allgemeine Information | Bilanz 2023 der Krankenversicherungen: Leistung und Stabilität 20.06.2024
Trotz eines komplexen geopolitischen Umfelds und steigender Prämien haben alle Versicherungsgesellschaften ihre Aufgabe erfolgreich erfüllt. Im Jahr 2023 gewährleisteten die Krankenversicherungen einen wirksamen Versicherungsschutz und hielten gleichzeitig die finanzielle Stabilität aufrecht.
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Antrag
Prämienverbilligung,
Krankenversicherung,
Kanton Basel-Stadt

Antrag auf Prämienverbilligung, Krankenversicherung
Kanton Basel-Stadt

Aufgrund der zahlreichen Anfragen nehmen wir nur noch Online-Anträge entgegen.

 
 
 
 

Vereinfachtes Verfahren

Prüfung Ihres Anspruchs in 3 einfachen Schritten – Ihr Antrag wird innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.

 

Erfassung Ihrer Angaben zur Unterstützung beim Antrag auf Prämienverbilligung.

Anspruchsschätzung & Hilfe beim Dossieraufbau

Übermittlung Ihres vollständigen Dossiers & auf Wunsch Versicherungsberatung

Wichtige Informationen

Steuererklärung

Die Steuererklärung allein reicht nicht unbedingt aus, um Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung zu beurteilen. Wir werden wahrscheinlich zusätzliche Unterlagen von Ihnen verlangen.

Prämienverbilligungsantrag

Der Antrag für eine private Unterstützung bei der Beantragung von Prämienverbilligung erfolgt online über unser Formular.

Krankenkasse

Die Höhe der Prämienverbilligung hängt nicht von der Krankenkasse ab – jedoch bieten manche Kassen vorteilhaftere Lösungen an. Wir können Sie mit Versicherungsgesellschaften in Kontakt bringen, die besser auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Angebote haben.

Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen

Geöffnet von Montag bis Freitag, 9:30–11:30 Uhr und 14:30–17:30 Uhr.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen wird der schriftliche Kontakt bevorzugt.

 
 

Sie möchten mit uns Kontakt aufnehmen

Geöffnet von Montag bis Freitag, 9:30–11:30 Uhr und 14:30–17:30 Uhr.

Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen wird der schriftliche Kontakt bevorzugt.

 
 
 

Prämienverbilligungsantrag

Mit dem Absenden meines Antrags akzeptiere ich die Unterstützungsbedingungen der Website prämienverbilligung-bs.ch, betrieben von einer privaten Organisation ohne Verbindung zum Kanton.
Mit dem Absenden meines Antrags akzeptiere ich die Unterstützungsbedingungen der Website prämienverbilligung-bs.ch, betrieben von einer privaten Organisation ohne Verbindung zum Kanton.

Wichtige Informationen

Hilfe bei Ihren administrativen Schritten

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihren administrativen Verfahren haben, kann Ihnen ein privater Berater kostenlos Auskunft geben. Fordern Sie einfach einen telefonischen Rückruf an, damit wir Sie bestmöglich unterstützen und Ihnen die Vorgehensweise erleichtern können.

Erforderliche Unterlagen für die Unterstützung

  • Krankenversicherungspolice aller Haushaltsmitglieder

  • Ausweisdokument

  • Nachweise über aktuelles Einkommen und Vermögen, falls sich Ihre Situation geändert hat

  • Ausbildungsbestätigung, falls Sie volljährig und in Ausbildung sind

Diese Liste ist nicht abschliessend – je nach Situation können zusätzliche Unterlagen verlangt werden. Wir kontaktieren Sie per E-Mail, um gegebenenfalls weitere Informationen einzuholen.

Antwortfristen

Wir bemühen uns, innerhalb von 24 Arbeitsstunden zu antworten. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.

Individuelle Unterstützung

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen Ihres Antrags haben, helfen Ihnen unsere Berater gerne kostenlos weiter, um Sie bestmöglich zu begleiten und den Prozess zu erleichtern.

 
 
 
 
 
 
 

Zusätzliche Informationen zum Online-Antrag auf Prämienverbilligung

Der Antrag auf Prämienverbilligung kann direkt online über die Website der kantonalen Verwaltung gestellt werden. Dafür benötigen Sie Ihre Steuererklärung, Ihre Versicherungspolice, ein Ausweisdokument (nicht abschliessende Liste) und müssen sich auf der Website Ihres Wohnkantons anmelden.

Wenn Sie jedoch eine private Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags bevorzugen, bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an. Eine Beraterin oder ein Berater kann Sie während des gesamten Prozesses begleiten – online, bei einem persönlichen Treffen oder per Telefongespräch –, um Ihnen die Vorgehensweise zu erleichtern.

 
 
 

Änderung der finanziellen Situation melden

Anpassung der Prämienverbilligung

Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, müssen Sie die Sozialversicherungsstelle Ihrer Region darüber informieren – oder Sie können uns kontaktieren, damit wir dies für Sie übernehmen, indem Sie das Online-Formular ausfüllen. Diese Änderung kann eine Erhöhung oder eine Verringerung Ihres Einkommens betreffen.

Erforderliche Unterlagen

Um diese Änderung zu melden, bereiten Sie bitte aktuelle Nachweise über die Veränderung Ihres Einkommens und/oder Ihres Vermögens vor.

 
 
 
 

F.A.Q.

PRÄMIENVERBILLIGUNGSANTRAG – BASEL-STADT

Um einen Online-Antrag einzureichen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre letzte Steuerveranlagung, eine eingesannte Kopie Ihres Personalausweises oder Ihrer Aufenthaltsbewilligung besitzen (sowie jene Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners, falls Sie zusammenleben), und – falls Sie sich in Ausbildung befinden – eine eingesannte Ausbildungsbestätigung, Ihre Krankenversicherungspolice und Ihre Police der dritten Säule (nicht abschliessende Liste) bereithalten. Diese Dokumente sind oft unerlässlich, um Ihren Antrag online auszufüllen und einzureichen.

 
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Website wird von einem privaten Unternehmen betrieben, das auf die Begleitung und administrative Unterstützung bei Anträgen auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung spezialisiert ist. Unser Ziel ist es, den Antragsprozess für die Bürger zu vereinfachen, indem wir einen persönlichen Service und eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung anbieten. Wir stehen in keinem Zusammenhang mit dem Kanton.

Wichtig: Wir ersetzen nicht die öffentlichen Verwaltungsstellen, sondern bieten ergänzende Unterstützung an, um Ihnen beim Verstehen und Ausfüllen Ihrer Anträge zu helfen. Die Informationen, die Sie uns übermitteln, werden von unserem Team bearbeitet und nicht von einer öffentlichen Verwaltung.

Wir arbeiten mit zahlreichen Akteuren aus den Bereichen Bankwesen und Versicherung zusammen, was es uns ermöglicht, einen umfassenden Service und passende Lösungen anzubieten. 

Unsere Mission ist es, diese Verfahren zugänglicher zu machen und Ihnen zu helfen, Ihre Ansprüche auf Prämienverbilligung optimal auszuschöpfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei Ihren Anträgen benötigen.

 
 
 
 
 
 
 

Ihre letzte Steuerveranlagung wird in der Regel von der Steuerverwaltung per Post an Ihre Wohnadresse gesendet. Sie können diese auch abrufen, indem Sie sich in Ihrem persönlichen Bereich auf der Website der Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons einloggen oder schriftlich bei der Behörde anfordern.

 
 
 
 
 

Wenn Sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben und keinen eheähnlichen oder zivilrechtlichen Status haben, müssen Sie keine Identitätsdokumente Ihrer Partnerin oder Ihres Partners einreichen. Es werden nur Ihre persönlichen Unterlagen benötigt. Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.

 
 
 

Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt von den kantonalen Behörden ab. Wenn Sie uns online kontaktieren, bemühen wir uns, Sie innerhalb von 24 Stunden zu kontaktieren. Es wird empfohlen, Ihren Antrag so früh wie möglich einzureichen und den Status regelmäßig zu überprüfen, indem Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

 
 

Nach dem Ausfüllen dieses Formulars werden wir Sie per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um Sie bei den nächsten Schritten zu begleiten. Unser Team ist keine kantonale Behörde, aber wir können Ihnen den Ablauf dieser Unterstützung erklären und die Papier- und/oder Online-Formulare gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Nur der Antrag bei der kantonalen Verwaltung ermöglicht den Erhalt der Prämienverbilligung. Sie müssen zudem die Unterstützungsbedingungen akzeptieren.

 
 
 
 
 

Die Skalen für die Prämienverbilligung sind auf der Website der kantonalen Verwaltung verfügbar, und wir können sie Ihnen auf Anfrage gerne zustellen.

 
 
 
 

Rückrufanfrage

Mit dem Absenden meines Antrags akzeptiere ich die Unterstützungsbedingungen der Website prämienverbilligung-bs.ch, betrieben von einer privaten Organisation ohne Verbindung zum Kanton.
Mit dem Absenden meines Antrags akzeptiere ich die Unterstützungsbedingungen der Website prämienverbilligung-bs.ch, betrieben von einer privaten Organisation ohne Verbindung zum Kanton.

Prämienverbilligung

prämienverbilligung-bs.ch ist eine private Beratungsplattform, unabhängig von den öffentlichen Verwaltungen der Schweiz.

 

Reglemente